Krankenfahrten

Taxi wartet vor einem Gesundheitszentrum in Landshut

Krankenfahrten sind für uns bei Blacky´s Taxi 5 Alltag.

Ob Fahrten zur behandelnden Praxis, ins Krankenhaus, zur Reha, zur Serienbehandlung wie Strahlentherapie, Chemo oder zur Dialyse.

Wir stehen Ihnen gern zur Seite.
Damit die Krankenkassen, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften auch die Fahrten mit unserem Taxi oder unserem Mietwagen bezahlen, sind einige Regeln zu beachten.

Vorab ist es wichtig zu wissen, dass Krankenfahrt und Krankentransport nicht dasselbe ist, auch wenn gern beide Begriffe im Sprachgebrauch verwendet werden. Unter Krankenfahrt versteht man Personentransporte, zu einer Behandlung, stationären Aufnahme etc, der Fahrgast benötigt allerdings keine medizinische Betreuung während der Fahrt. Krankenfahrten führen Taxis und Mietwagen durch. Bei einem Krankentransport wird der Patient durch geschultes Personal medizinisch betreut. Wenn Sie eine medizinische Betreuung benötigen, so wenden Sie sich am Besten an Sanitäts- oder Rettungsdienste.

Patienten, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt oder krank sind, können bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit die Krankenfahrt(en) von Ihrem Arzt / von Ihrer Ärztin verordnet bekommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für die Patientenbeförderung mit dem Taxi oder Mietwagen streng geregelt.
Stellt der Arzt / die Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Krankenfahrt fest, so stellt er / sie Ihnen einen Patientenbeförderungsschein / Transportschein aus.

Muster 4 Verordnung einer Krankenbeförderung

Weitere Info hier bei der AOK Krankenkasse

Krankenbeförderung für ein Taxi

Der verordnende Arzt / die Ärztin muss folgende Dinge auf den Verordnungen konkret benennen: 

  • Grund der Beförderung
  • Genehmigungsfreie Fahrten
  • Ambulante oder stationäre Behandlung
  • Auswahl des Beförderungsmittels

Mögliche Gründe für die Ausstellung eines Transportscheines sind:

  • Ambulante Behandlungen / OPs, sofern ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann
  • Entlassungen oder ärztlich angeordnete Verlegungen
  • Fahrten zu vorstationärer oder nachstationärer Behandlung / Reha
  • Serien- / Dauerbehandlungen: wie z.B. Strahlentherapie, Chemotherapie, Dialysebehandlung

Grundsätzlich müssen die Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der Fahrt durch die jeweilige Krankenkasse genehmigt werden. Hierzu reichen Sie den Transportschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach Prüfung der Notwendigkeit erhalten Sie die schriftliche Genehmigung, oder die Absage.

Dies gilt auch für Verordnungen für hochfrequente Behandlungen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden

  • Dialyse
  • Onkologische Strahlentherapie
  • parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie.

Eine Ausnahme gilt für Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, wie:

  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“,“Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegebedürftige mit Pflege(sofern diese notwendig ist), grad 4 und 5
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung

Halten Sie den Transportschein und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse (sofern diese notwendig ist), in den Händen so können Sie in der Regel selbst einen geeigneten Anbieter für Krankenfahrten beauftragen. Einige Krankenkassen beauftragen selbst einen Fahrdienst (z.B. die AOK bei Serienfahrten), fragen Sie am Besten gleich bei Beantragung der Genehmigung nach, wie Ihre Krankenkasse hier verfährt.

Blacky´s Taxi 5 rechnet mit allen Krankenkassen ab, auch mit der AOK. Dies ist besonders zu erwähnen, da viele Taxi- oder Mietwagenunternehmen nicht mit der AOK abrechnen. Wir haben, um allen Kassenpatienten eine Krankenfahrt zu ermöglichen, extra Verträge mit der AOK im Taxi und im Mietwagensektor abgeschlossen.

Sie als Patient können uns dann mit den für Sie notwendigen Fahrten beauftragen. Vor Antritt der ersten Fahrt übergeben Sie dem Fahrer den Transportschein und die Genehmigung (sofern diese nicht sowieso an uns durch Ihre Krankenkasse gesendet wurde.)

Sind Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit, so legen Sie bitte dem Fahrer auch die Befreiung vor.
Ansonsten müssen gesetzlich Versicherte eine für jede Krankenfahrt eine Zuzahlung leisten, unabhängig davon, ob Sie mit dem Taxi oder mit dem Mietwagen gefahren werden. Auch Kinder und Jugendliche müssen die Zuzahlung leisten – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rollstuhlfahrten durchführen können.

Hierfür gibt es Unternehmen mit speziell umgebauten Fahrzeugen.
Rollatoren und sonstige Gehhilfen sind natürlich kein Problem.
Wir helfen Ihnen beim Ein- und Aussteigen, holen Sie bei Bedarf auch gern im Krankenhaus auf der Station, oder bei Ihrem Arzt im Wartezimmer ab.

Wir freuen uns auf Sie und stehen Ihnen gern für Fragen zu Krankenfahrten zur Verfügung.