Krankenfahrten mit dem Taxi bieten eine wesentliche Unterstützung für Personen, die medizinische Behandlungen benötigen, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst fahren können oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen dürfen. Dieser Blogartikel erklärt, wie Sie sicher und effizient mit dem Taxi zu Ihren medizinischen Terminen gelangen.

Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten?

Seit Oktober 2020 gelten neue Regelungen zur Kostenübernahme von Krankenfahrten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich werden Fahrten zu medizinischen Behandlungen übernommen, wenn diese von einem Arzt als medizinisch notwendig verordnet werden. Dazu gehören Fahrten zu ambulanten Operationen, die einen stationären Aufenthalt verkürzen oder vermeiden helfen, sowie regelmäßige Fahrten zu Behandlungen wie Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.

Voraussetzungen für eine ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist notwendig, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen. Diese Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt werden, außer in Notfällen. Dabei wird von einem Notfall ausgegangen, wenn ohne sofortige medizinische Versorgung Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden drohen. Die ärztliche Verordnung sollte detailliert den Grund für die Beförderung und das gewählte Verkehrsmittel benennen.

Genehmigung der Krankenkasse

In vielen Fällen ist vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Personen mit bestimmten Pflegegraden oder Schwerbehinderungen, die auch ohne vorherige Genehmigung ein Taxi nutzen und sich die Kosten erstatten lassen können.

Auswahl des richtigen Beförderungsmittels

Die Wahl des Beförderungsmittels sollte nach medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erfolgen. Wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW nicht möglich ist, kommt ein Taxi oder ein Mietwagen in Betracht. Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder speziellen Bedürfnissen (z.B. Rollstuhlfahrer) sollten Fahrzeuge mit entsprechender Ausstattung gewählt werden.

Zuzahlungen und Abrechnungen

Patienten sind grundsätzlich zu einer Zuzahlung verpflichtet, die zehn Prozent der Fahrtkosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt beträgt. Die Abrechnung der Fahrtkosten kann direkt zwischen dem Transportunternehmen und der Krankenkasse erfolgen, oder der Patient reicht die erforderlichen Belege bei der Krankenkasse ein. Patienten, die ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben, können bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

Fazit

Die Nutzung eines Taxis für Krankenfahrten kann eine erhebliche Erleichterung für viele Patienten darstellen, die medizinische Behandlungen benötigen. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen und Verfahren zur Kostenübernahme zu informieren und die erforderlichen Schritte zur Genehmigung und Abrechnung im Voraus zu klären. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Sie sicher und stressfrei zu Ihren medizinischen Terminen gelangen.

 

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